Datenschutz

Radfahrverein Concordia 09 Merkendorf e. V.

Datenschutzordnung vom 27.08.2019

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: RV Concordia 09 Merkendorf.

Präambel

Um die Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, erlässt der Vorstand die nachfolgende Datenschutzverordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern sowohl automatisiert als auch nicht automatisiert, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt, sofern das für den jeweiligen Zweck notwendig ist. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. Wir behalten uns vor, diese Datenschutzordnung stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Die Datenschutzordnung wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
  1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Eintrittsdatum, Familienstand, Telefonnummer, Handy-Nummer, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit, die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
  2. Die Mitglieder gestatten die Verwendung der persönlichen Daten für Zwecke des Vereines. Die Gestattung ist jederzeit schriftlich widerrufbar, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verein vereinbar ist.
  3. Die Mitglieder gestatten weiter die Übermittlung ihrer persönlichen Daten an übergeordnete Stellen (z. B. BLSV, BRV, Banken, Versicherungen, Behörden) sofern das für den jeweiligen Zweck notwendig ist. Eine Datenübermittlung an andere Dritte findet nicht statt.
  4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die Daten, die zu seiner Person gespeichert sind, sowie die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten des austretenden Mitglieds nach einem Jahr gelöscht, es sei denn es bestehen vereinsrechtliche oder gesetzliche Verpflichtungen zu einer längeren Aufbewahrung.


§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über den Verein und seinen Aktivitäten werden personenbezogene Daten im Internet nur dann veröffentlicht bzw. an die Presse weitergegeben sofern es für den jeweiligen Zweck notwendig ist. Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
  2. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über den Verein und seinen Aktivitäten werden personenbezogene Daten im Internet nur dann veröffentlicht bzw. an die Presse weitergegeben sofern es für den jeweiligen Zweck notwendig ist. Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Webseite dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Er stellt sicher, dass das Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdatenreitstellung von personenbezogenen Daten
  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
  2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder oder an Dritte nur dann herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
  3. Wird eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail

Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeitechtsgrundlage

Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Jugendleiter, Ausschuss-Mitglieder) sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.echtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
  1. Der Verein unterhält eine Homepage. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Administrator der Homepage vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
  2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
§ 10 Verstöße gegen diese Ordnung
  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
  2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können geahndet werden.