Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: RV Concordia 09 Merkendorf.
Um die Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, erlässt der Vorstand die nachfolgende Datenschutzverordnung.
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern sowohl automatisiert als auch nicht automatisiert, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt, sofern das für den jeweiligen Zweck notwendig ist. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. Wir behalten uns vor, diese Datenschutzordnung stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Die Datenschutzordnung wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Er stellt sicher, dass das Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Jugendleiter, Ausschuss-Mitglieder) sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.echtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.